Hinweise des Vereins Aquaria St. Gallen
zur Auflösung von Aquarien
Immer wieder kommt es vor, dass unser Verein betreffend die Auflösung von Aquarien angefragt wird.
Im Bewusstsein, dass dies oft in für die Betroffenen schwierigen Situationen geschieht, ist es dem Verein jedoch kaum möglich, dies zu übernehmen.
Als Unterstützung möchten wir die folgenden Möglichkeiten aufzeigen:
· Anfrage beim ursprünglichen Verkäufer
· Anfrage in Zoofachgeschäften
· Anfrage bei einer Fischauffangstation*
· Anfrage bei zoologischen Gärten
Bevor eine Anfrage gestellt wird, müssen folgende Informationen zusammengetragen werden:
· vorhandene Arten und Anzahl Individuen pro Art
· Grösse und, falls bekannt, Alter der Tiere
· aktuelle Fotos der Tiere/des Beckens
· Angaben zu Becken (Masse usw.) und Technik
· Kontaktangaben und Erreichbarkeit
Als letzte Möglichkeit bleibt die Beratung durch einen Tierarzt.
Es ist rechtlich verboten, Aquarienfische in der Natur auszusetzen (aus ökologischen Gründen) oder über die Kanalisation zu „entsorgen“ (Tierschutzgesetz).
Es ist dem Verein Aquaria St. Gallen wichtig, dass mit unseren „Wasserbewohnern“ verantwortungsbewusst und tierschutzkonform umgegangen wird.
* z. B.: http://www.aqualuz.ch ; https://www.aquaterra-herz.ch/kontakt